Bildungsscheck
Geltungsdauer:
Die Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gilt vom 15.08.2009 bis 30.08.2012.
Das heißt, die Weiterbildung muss spätestens am 30.08.2012 beendet sein.
Der Weiterbildungsanbieter muss den Bildungsscheck spätestens am 30.12.2012 zur Abrechnung (Online-Antrag über das LASA Portal) bei der LASA Brandenburg GmbH einreichen, damit die Auszahlung innerhalb der Programmlaufzeit bis zum 28.02.2013 gewährleistet werden kann.
Kurzbeschreibung
Wer erhält einen Bildungsscheck?
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten.
Die Bürgerinnen und Bürger dürfen:
- in den vorangegangenen sechs Monaten an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben.
- nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein (außer im Rahmen von "Kommunal-Kombi").
- sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
- keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten (z. B. Mittel aus dem EU-Förderprogramm "Grundtvig" oder der "Bildungsprämie" des Bundes).
- sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll.
Wie hoch ist der Bildungsscheck?
Der Bildungsscheck hat eine Höhe von maximal 500 EUR. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss innerhalb eines halben Jahres eingelöst werden.
Ist eine Eigenbeteiligung erforderlich?
Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildung (ausschließlich Kursgebühren) beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des "Kommunal-Kombi" tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten. Für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mindestesn 30%.
Welche Weiterbildung wird gefördert?
Es kann eine individuelle berufliche Weiterbildung und ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung gefördert werden. Die Weiterbildungsmaßnahmen und das Coaching müssen einen Umfang von mindestens 6 Unterrichtsstunden mit je 45 Min. haben.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind u. a. Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Auch Einzelunterricht und berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen sind nicht förderfähig.
Welche Bildungsträger kommen in Betracht?
Die Bürgerinnen und Bürger erhalten von der LASA telefonisch oder persönlich eine Beratung. Hier wird mithilfe der Weiterbildungsdatenbank geklärt, welche Bildungsanbieter die gewünschte Qualifizierung im Programm haben. Bei einem der in Frage kommenden und auf dem Bildungsscheck vermerkten Bildungsträger wird dann der Scheck vorgelegt. Nach Abschluss der Qualifizierung kann der Bildungsträger den Scheck bei der LASA einlösen.
Bitte beachten Sie: Ein Bildungsträger ist nicht verpflichtet, Bildungsschecks entgegenzunehmen!
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