Steuerersparnis bei Weiterbildung
Steuerersparnis: Anrechnung im Lohnsteuerjahresausgleich
Bei der Einkommenssteuererklärung können sich erhebliche Steuerersparnisse ergeben, denn Weiterbildungskosten in einem ausgeübten Beruf sind nach § 9 EStG als Werbungskosten und Ausbildungs- und Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf nach § 10 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
Einkommensteuergesetz
| < Zurück | Weiter > |
|---|


