Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen die durch die Primus-Weiterbildung Personal- und Unternehmensentwicklung Siegmar Schulz, Schlaatzweg1, 14473 Potsdam, angeboten und durchgeführt werden.
1. Geltungsbereich
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen und Lehrgänge (nachfolgend Veranstaltungen genannt) mit der Primus-Weiterbildung Personal- und Unternehmensentwicklung (nachfolgend Primus-Weiterbildung genannt) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers bzw. Teilnehmers (nachfolgend Teilnehmer) genannt, sind nur dann verbindlich, wenn Primus-Weiterbildung sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Primus-Weiterbildung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers seine Leistung vorbehaltlos erbringt.
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine anderweitigen Regelungen treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
2. Anmeldung
Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
Die Anmeldung kann nur schriftlich, per Fax, online (E-Mail) oder über das Anmeldeformular auf der Website der Primus-Weiterbildung erfolgen.
Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung/Einladung, die dem Teilnehmer im Regelfall innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung zugeht, zustande.
Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird, der Teilnehmer die Leistung vorbehaltlos annimmt oder Primus-Weiterbildung mit der Leistungsdurchführung beginnt. Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist, stimmt er der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufspflicht von zwei Wochen in diesem Fall zu.
Kann eine Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden, so teilt Primus-Weiterbildung dies dem Teilnehmenden unverzüglich mit.
3. Leistungsbeschreibung
Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie sie in dem Internetangebot von Primus-Weiterbildung bzw. in der dem Teilnehmer übersandten Leistungsbeschreibung aufgeführt. Diese ist insoweit Bestandteil des Vertrages.
Primus-Weiterbildung ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklung und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sich dadurch der Kern der Veranstaltung bzw. das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Primus-Weiterbildung behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum der angekündigten Veranstaltung, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist, zu ändern. Primus-Weiterbildung ist berechtigt, den angekündigten Dozenten durch einen gleichqualifizierten zu ersetzen, soweit ein wichtiger Grund vorliegt, wie z. B. Erkrankung oder sonstige Verhinderung des Dozenten.
4. Absage von Veranstaltungen
Primus-Weiterbildung behält sich vor, Veranstaltungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten wegen Krankheit oder Unfall, bei Nichterreichung der vorgesehenen Teilnehmerzahl, höherer Gewalt, oder ähnlicher Gründe, zu verschieben oder abzusagen.
Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, und kann der Teilnehmer nicht an einer durch Primus-Weiterbildung angebotenen Ersatzveranstaltung teilnehmen, werden bereits durch den Teilnehmer bezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Primus-Weiterbildung.
5. Teilnahmegebühr
Die angegebene Teilnahmegebühr wird jeweils inklusive und exklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. In der Gebühr sind die Leistungen von Primus-Weiterbildung für Planung und Durchführung des Seminars und die Betreuung der Teilnehmer vor Ort enthalten.
Bei Teilnahme von mehreren Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt Primus-Weiterbildung ab dem dritten Teilnehmer einen Preisnachlass von 20 % auf die Nettoteilnahmegebühr für den dritten und jeden weiteren Teilnehmer.
Zahlungen sind durch den Teilnehmer spätestens bis zum dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen, in jedem Fall vor Beginn des Seminars.
Eine Stornierung der Anmeldung zur Veranstaltung durch den Teilnehmer ist nur schriftlich gegenüber Primus-Weiterbildung möglich. Bei Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, zur Zeit 19 %, also 35,70 Euro brutto. Bei einer Abmeldung/Stornierung des Teilnehmers innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung wird die komplette Veranstaltungsgebühr durch Primus-Weiterbildung berechnet. Das gleiche gilt auch bei Nichterscheinen eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung.
Die Erstattung für durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen durch Primus-Weiterbildung ist nicht möglich. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Veranstaltungstages oder von Teilen davon.
6. Überlassene Unterlagen
Durch Primus-Weiterbildung im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Primus-Weiterbildung weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung ist durch den Teilnehmer gegebenenfalls Schadenersatz zu leisten.
7. Ausschluss des Teilnehmers aus besondere Gründen
Primus-Weiterbildung ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt. Der Teilnehmer hat einen gegebenenfalls durch ihn zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich Primus-Weiterbildung die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren gegen Primus-Weiterbildung.
8. Gewährleistung
Die Veranstaltungen werden durch Primus-Weiterbildung vorbereitet und durch qualifizierte Referenten durchgeführt. Primus-Weiterbildung übernimmt keine Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Gleiches gilt für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Haftung
Schadenersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bezieht sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach der Art der Veranstaltung vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderer der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
10. Datenerfassung und Datenschutz
Die mit der Anmeldung bei Primus-Weiterbildung angegebenen Daten des Teilnehmers, wie z. B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftsitzes, werden für interne Zwecke im Rahmen der Schulungsabwicklung und –abrechnung in maschienenlesbarer Form gespeichert und verwendet, sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung und Nutzung seiner Daten, so wie vorbeschrieben, einverstanden.
11. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Schließt ein Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Telefon) einen Vertrag mit Primus-Weiterbildung, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens am Tag nachdem der Verbraucher diese Widerrufsbelehrung noch einmal in Textform von Primus-Weiterbildung erhalten hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Zu richten ist der Widerruf an
Primus-Weiterbildung
Personal- und Unternehmensentwicklung
"Haus der Wirtschaft"
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
Fax: 0331/600 68 57
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Primus-Weiterbildung mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat. Dieser Fall liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer an der Veranstaltung teilnimmt.
Nach wirksamer Ausübung des Widerrufsrechtes werden evtl. erfolgte Zahlungen des Teilnehmers durch Primus-Weiterbildung an diesen zurückerstattet.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft weder zum Zwecke einer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtwirksamkeit der Schriftform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden im Sinne von § 305 BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter von Primus-Weiterbildung. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingen unwirksam oder anfechtbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.
Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Potsdam, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist.
